Schulordnung

Aufenthalt auf dem Schulgelände

Zum Aufenthalt im Schulgelände sind außer den Schüler:innen, deren Erziehungsberechtigten, den Lehrkräften und den Angestellten der Verwaltung nur Personen befugt, die zu einer von der Schulleitung oder dem Schulreferat genehmigten Veranstaltung zugelassen sind oder die einen Auftrag der Schulleitung, der Landeshauptstadt München oder der Schulaufsicht ausführen. Personen, die sich unberechtigt im Schulgelände aufhalten und der Aufforderung der Schulleitung, des Amtsmeisters oder eines zuständigen Vertreters des Schulreferats, das Schulgrundstück zu verlassen, nicht nachkommen, begehen Hausfriedensbruch.

Unterrichtszeiten

StundeVonBis
1.08.0008.45
2.08.4509.30
Pause09.3009.50
3.09.5010.35
4.10.3511.20
Pause11.2011.35
5.11.3512.20
6.12.2013.05
7. Mittag13.0513.50
8.13.5014.35
9.14.3515.20
10.15.2016.05
11.16.0516.50
12.16.5017.35
  • Die Klassenzimmer werden von der Fachlehrkraft rechtzeitig vor Stundenbeginn aufgesperrt.
  • Schülerinnen und Schüler, die aus verkehrstechnischen Gründen bereits vor 7.45 Uhr kommen, können ab 7.30 Uhr das Schulhaus betreten und halten sich bis Unterrichtsbeginn in der Eingangshalle auf.
  • Der Unterricht beginnt in der Regel um 8.00 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler erscheinen so rechtzeitig zum Unterricht, dass dieser pünktlich begonnen werden kann.
  • Beginnt für eine Klasse der Unterricht zu einer späteren Stunde, so warten die Schülerinnen und Schüler bis zum Beginn des Unterrichts in der Eingangshalle bzw. vor dem Fachlehrsaal.
  • Ist 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft in der Klasse, so verständigt ein Klassensprecher/eine Klassensprecherin das Direktorat.

Benutzung der Fachräume, Sporthalle

  • Alle Fachräume und Sporthallen dürfen von Schülerinnen und Schülern nur unter Aufsicht oder mit Genehmigung der zuständigen Lehrkraft betreten werden. Die für diese Räume geltenden Benutzerordnungen sind zu beachten.
  • Die Sporthallen dürfen nur mit sauberen, nicht abfärbenden Hallenschuhen betreten werden. Der Verursacher von Beschädigungen muss die Reinigung übernehmen.
  • Verlässt eine Klasse den Unterrichtsraum, so wird dieser von der Lehrkraft abgesperrt.

Unterrichtsfreie Zeit 

Während unterrichtsfreier Zeiten halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Eingangshalle/Erdgeschoss bzw. in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten auf. Das Verlassen des Schulgeländes ist in der Zeit des Vormittagsunterrichts für die Schülerinnen und Schüler Klassen 5 – 10 untersagt.

Pausenregelung

  • Die Pausen verbringen die Schülerinnen und Schüler in den Pausenhöfen. Sie dürfen sich grundsätzlich nicht in den Gängen des 1. Stocks, auf den Treppen und im Keller aufhalten. Näheres wird ggf. durch individuelle Regeln (Verfahrensordnung) der einzelnen Schule bestimmt.
  • Beim 1. Gong (5 Minuten vor Pausenende) begeben sich die Schülerinnen und Schüler wieder in die Unterrichtsräume.
  • Getränke und Speisen dürfen nur in den Pausen und in der unterrichtsfreien Zeit gekauft werden.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Pause ist nicht gestattet. 

Sauberkeit, Ordnung, Energieverbrauch/Umweltschutz 

Im Interesse der Allgemeinheit ist auf Sauberkeit in der ganzen Schulanlage zu achten, dies gilt in besonderem Maß für Toiletten und Waschgelegenheiten. Die Grünanlagen des Schulgeländes und die Hydrokulturen im Schulhaus sind pfleglich zu behandeln. 

Sauberkeit und Ordnung in den Unterrichtsräumen

  • Schülerinnen und Schüler haben auf Sauberkeit ihres Arbeitsplatzes zu achten.
  • Tafelanschriften sind nach jeder Unterrichtsstunde durch den Ordnungsdienst zu löschen.
  • Nach der jeweiligen letzten Unterrichtsstunde einer Klasse sind die Unterrichtsräume in ordentlichem Zustand zu verlassen, insbesondere sind
    • die Fenster zu schließen
    • die Jalousien hochzuziehen
    • die Stühle hochzustellen
    • das Licht zu löschen
    • Geräte auszuschalten
    • Unrat zu beseitigen
  • In jedem Klassenzimmer befinden sich
    • ein Schulaufgabenplan
    • eine Sitzordnung
    • eine Liste mit dem wöchentlichen Ordnungsdienst
    • ein Alarmplan und Fluchtwegplan
  • Alle Anschläge und Aushänge dürfen nur an der dafür vorgesehenen Tafel angebracht werden.
  • Das Anbringen von Bildern, Postern und anderem Zimmerschmuck bedarf der Genehmigung durch die Klassenleitung bzw. die Schulleitung.
  • Im Klassenzimmer festgestellte Schäden werden vom Klassensprecher schriftlich der Schulleitung und dem Amtsmeister gemeldet. 

Abfälle 

  • Abfälle müssen in die dafür bereitgestellten Abfallbehälter abgelegt werden.
  • Bei der Pausenverpflegung sind nach Möglichkeit wiederverwendbare Verpackungen zu nutzen (z.B. Mehrwegflaschen, selbst wiederbefüllbare Flaschen, wiederverwendbare Pausenbrotboxen etc.)
  • Insbesondere folgende Einwegverpackungen sind zu vermeiden: o Getränkedosen o Verbundverpackungen für Getränke o Einwegflaschen o Aluminium- und Plastikfolien 

Energieverbrauch/Umweltschutz

  • Auf sparsamen Energieverbrauch ist zu achten, besonders im Umgang mit Heizung und Beleuchtung.
  • Fenster dürfen während der Heizperiode nur kurzzeitig zum Lüften geöffnet werden, auf keinen Fall jedoch, um die Raumtemperatur zu regeln.

Fahrzeuge auf dem Schulgelände

  • Auf dem Schulgelände ist jeglicher privater Fahrzeugverkehr strikt untersagt, ausgenommen die Zufahrt zu den Parkplätzen.
  • Fahrräder müssen zu den dafür vorgesehenen Abstellplätzen geschoben und dort ordnungsgemäß abgestellt werden.
  • Skateboards, Roller u.ä. sind im Schulhaus verboten.
  • Verlust oder Beschädigungen sollten sofort im Sekretariat gemeldet und bei der Polizei angezeigt werden. Die Landeshauptstadt München übernimmt für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Fahrrädern, etc. keinerlei Haftung.

Garderobe und private Gegenstände

  • Bei Verlust von Garderobe wird die sofortige Meldung im Sekretariat und die Anzeige des Diebstahls bei der Polizeibehörde empfohlen.
  • Von der Mitnahme größerer Geldbeträge und Wertsachen wird dringend abgeraten, da dafür grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht. Insbesondere ist auf sichere Verwahrung während des Sportunterrichts zu achten.
  • Das Mitbringen von Gegenständen, die den Unterrichtsbetrieb der Schule stören, ist nicht erlaubt. 

Haftung bei Sachbeschädigung 

Für Schäden, die Schülerinnen und Schüler verursachen, sind diese oder deren Erziehungsberechtigte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen haftbar. 

Sicherheit 

  • Alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, haben jede Handlung zu unterlassen, durch die jemand gefährdet werden könnte.
  • Aus Sicherheitsgründen ist insbesondere untersagt:
    • Skateboarding
    • Inlineskating
    • die Mitschüler gefährdende Spiele
    • Rennen in den Schulgängen
    • grober Unfug, wie z.B. das Zuhalten von Türen, Werfen von Gegenständen
    • Schlittern bei Eis- und Schneeglätte und das Werfen von Schneebällen
    • das Öffnen der Notausgangstüren mit Hilfe der Panikverschlüsse außer im Gefahrenfall
    • jede Veränderung an den vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, insb. die mutwillige Betätigung der Feuermelder
  • Das Aufstellen und Betreiben von Elektrogeräten aller Art durch Schülerinnen und Schüler in Räumen der Schule ist nicht erlaubt.
  • Über das Auftreten einer Gefahr ist unverzüglich die Schulleitung zu verständigen.
  • Im Falle eines Brandes ist der nächstgelegene Feuermelder zu betätigen. Feuerlöscher werden nach Möglichkeit nur von Lehrkräften bedient.
  • In allen Unterrichtsräumen ist ein besonderer Alarmplan angeschlagen, die Fluchtwege sind angegeben. Bei Alarm muss dieser Plan strikt befolgt werden.
     

Sonstiges

  • Das Rauchen ist allen Personen im Schulbereich untersagt.
  • Digitale Speichermedien (Smartphones, Mobiltelefongeräte, MP3-Player…) dürfen von Schülerinnen und Schülern nur in ausgeschaltetem Zustand (auch außerhalb der Unterrichtszeiten) mitgeführt werden.
  • Die aktuellen Handyregeln sind im folgenden Download-Link  zusammengestellt.
  • Essen und Trinken während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Die Verteilung von Druckschriften auf dem Schulgelände ist ohne Zustimmung der Schulleitung verboten.
  • Aushänge dürfen nur an den dafür vorgesehenen Anschlagflächen erfolgen und müssen von der Schulleitung abgezeichnet sein.
  • Das Benutzen des Aufzugs und der Behindertentoilette bedarf der Genehmigung des Direktorats.